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Mildere Strafe für Pazifist und Atomwaffengegner Blach

Von Michael Schmid

Am 4. März 2003 ist Roland Blach, Landesgeschäftsführer der Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Baden-Württemberg (DFG-VK) und Koordinator der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen nach knapp 4-stündiger Verhandlung von Richter Kindermann am Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro verwarnt worden. Dieser Strafvorbehalt ist auf 2 Jahre als Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht hat damit die im am 9. Juli 2002 vom Amtsgericht Ludwigsburg verhängte Strafe um zwei Drittel gekürzt. Zudem erhält Blach den als Tatmittel einbehaltenen Computer wieder zurück.

Der Atomwaffengegner hatte öffentlich zur “Zivilen Inspektion des Atomwaffenlagers Büchel” am 30. September 2001 aufgerufen, um gegen die völkerrechtswidrige Politik der nuklearen Abschreckung, und der nuklearen Teilhabe der Bundesrepublik zu demonstrieren. Blach: “Das Grundgesetz verpflichtet jeden Bürger in Art. 25, Satz 2, das Völkerrecht in Deutschland umzusetzen. In diesem Sinne war diese Aufforderung eine zivile Aktion im Sinne der Verfassung.”

Sowohl Staatsanwältin Neidhard als auch Richter Kindermann waren von den “höchst ehrenwerten Motiven” überzeugt. Obwohl durch die verschärfte US-Nuklearpolitik, wonach Atomwaffen in Kriegen und Krisen auch präventiv eingesetzt werden sollen, eine durchaus gegenwärtige Gefahr zu erkenne sei, müsse die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben, gaben beide zu bedenken.

Roland Blach sieht sich in seinem Handeln bestätigt, auch wenn es kein Freispruch ist. “Statt 1800 Euro nun ‘nur’ eine Bewährungsstrafe. Das ist doch was”, meinte er.


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Kontakt zu Roland Blach über: Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Baden-Württemberg, Haußmannstraße 6, 70188 Stuttgart, Tel. 0711/2155-112, Fax 0711/2155-214, ba-wue@dfg-vk.de, www.dfg-vk.de

Veröffentlicht am

05. März 2004

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